Expertendialog diskutiert Zukunft des Energieeinsparrechts

Über die künftige Ausgestaltung des Ordnungsrechts für energieeffizientes Bauen und Sanieren diskutierten am 3. März 2016 Vertreter der geea und der dena mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), dem Umwelt- und Bauministerium (BMUB), verschiedenen Länderministerien und Fachleuten aus der Energieberatung. BMWi und BMUB haben eine grundlegende Überarbeitung der derzeitigen Rechtsinstrumente angekündigt. In Kürze soll dem Bundeskabinett ein neues Gesetz dazu  vorgelegt werden.

Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV), Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG), tausende Seiten DIN-Normen – die ordnungsrechtlichen Grundlagen für das energieeffiziente Bauen und Sanieren sind im Laufe der Jahre sehr komplex geworden. Ein wesentliches Ziel der von der Bundesregierung angestrebten Überarbeitung liegt daher in der Vereinfachung der Vorschriften. So soll das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das eine Mindestquote für die Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten festlegt, nun mit dem bisherigen Energieeinspargesetz, der Grundlage für die Detailregelungen der Energieeinspar-Verordnung, zusammengelegt werden.

Dabei bestand weitgehende Einigkeit darüber, dass eine Quote für erneuerbare Energien als explizite Anforderung nicht länger nötig ist, da Neubauten die mittlerweile hohen energetischen Anforderungen ohnehin nur noch mit Heizungen, die erneuerbarer Energien nutzen, erfüllen können. Zudem sollte die Bundesregierung mittelfristig nur noch eine DIN-Norm für die energetische Bilanzierung von Gebäuden zulassen und die hohe Anzahl an Ausnahmen und Sonderregelungen reduzieren.

Zudem wurde diskutiert, wie ambitioniert die Anforderungen an Neubauten zukünftig ausfallen sollten. Die EU-Länder müssen bis zum Jahr 2019 bei öffentlichen Gebäuden und bis 2021 für alle anderen einen „Nearly-Zero-Energy-Building“-Standard einführen.

Unterstützt wurde der Expertendialog durch eine Förderung der Forschungsinitiative BAU.