Zehn Punkte für mehr Energieeffizienz in Gebäuden

Energieeffizienz soll in Zukunft noch stärker im Fokus der Bundesregierung stehen. Das ist ein Kernergebnis der Arbeitsgruppe Energie in den laufenden Koalitionsverhandlungen. Die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) hat in einem offenen Zehn-Punkte-Papier die wichtigsten notwendigen Schritte zusammengestellt, um die energetische Gebäudesanierung deutlich voranzubringen. „Die effizientere Nutzung von Energie ist eine entscheidende Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende“, betont Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur (dena) und Sprecher der geea: „Das größte wirtschaftliche Einsparpotenzial liegt im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden. Hier müssen wirksame Instrumente geschaffen werden, damit der seit langem bestehende Sanierungsstau endlich aufgelöst wird.“

Eine der zentralen Forderungen der geea ist die Einführung einer Steuerförderung für die energetische Gebäudesanierung. „Eine steuerliche Förderung wäre für Immobilienbesitzer ein starker Anreiz zur Sanierung“, erläutert Kohler. Die steuerliche Absetzbarkeit für Komplettsanierungen und einzelne Sanierungsmaßnahmen müsse schnellstmöglich gesetzlich verankert werden. Mittelfristig sei zusammen mit den Förderprogrammen von KfW und BAFA ein Fördervolumen von fünf Milliarden Euro erforderlich, um die Energieeffizienzziele der Bundesregierung zu erreichen.

Zu den Eckpunkten gehört ebenfalls eine Vereinfachung des Ordnungsrechts. Die rechtlichen Anforderungen an Gebäude durch die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz müssten bundeseinheitlich gelten und in einem Instrument technologieoffen zusammengefasst und vereinfacht werden, heißt es in dem geea-Papier.

Weiterhin fordert die geea eine Stärkung der Energieberatung. Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand komme qualifizierten Energieberatern eine wachsende Bedeutung zu. Die geea spricht sich dafür aus, Mindestanforderungen an den Prozess und den Leistungsumfang von Energieberatungen einzuführen, einfache Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Beratung umzusetzen und das Beratungsergebnis in einem Energiebedarfsausweis verständlich zu dokumentieren.