Für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand: Neue EnEV nicht verzögern

Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) fordert zügige Verabschiedung

Die seit Monaten andauernde Hängepartie bei der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss ein Ende haben. Das fordert die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) anlässlich der Beratungen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) diese Woche im Bundestag. Das Gesetz bildet die Grundlage der EnEV-Novelle, die bereits Mitte Februar vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Nach Ansicht der geea darf die EnEV nicht weiter verzögert oder abgeschwächt werden. Die geplanten höheren energetischen Anforderungen an Neubauten sind aufgrund langfristig steigender Energiepreise und des technischen Fortschritts gerechtfertigt. Außerdem lassen sich entsprechende Mehrkosten über Energieeinsparung refinanzieren.

„Die neue EnEV ist wegweisend für moderne Effizienzhäuser. Wer heute baut oder saniert, sollte dies zukunftssicher tun. Eine schnelle Einigung über die Verordnung im weiteren Gesetzgebungsprozess ist daher dringend notwendig. Nur so lässt sich die notwendige Planungssicherheit für einen hoch energieeffizienten und zukunftsfähigen Gebäudesektor in Deutschland gewährleisten“, so Stephan Kohler, Chef der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) und Sprecher der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea).

Kern der geplanten EnEV-Novelle sind höhere energetische Anforderungen an Neubauten gegenüber dem seit 2009 geltenden Recht. Gerade bei neuen Bauvorhaben können effiziente Standards schon in frühen Planungsphasen kostengünstig realisiert werden. Für den Bestand sind keine Verschärfungen vorgesehen. Mit der neuen Verordnung werden außerdem Vorgaben der EU umgesetzt, die eigentlich schon Anfang 2013 in Deutschland hätten in Kraft treten müssen. Bei einer weiteren Verzögerung im Gesetzgebungsprozess droht gegebenenfalls sogar ein Vertragsverletzungsverfahren der EU.

Die EnEV definiert die energetischen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude, die für rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs verantwortlich sind. Sie ist die wesentliche rechtliche und planerische Grundlage im Bereich Energieeffizienz für alle Bauvorhaben, also Bestandssanierungen und Neubauten. Damit ist die EnEV ein elementarer Baustein, um die im Energiekonzept der Bundesregierung vorgegebenen Ziele für den Gebäudebereich zu erreichen.