Statement der geea zur Debatte Gebäudeenergiegesetz und 65% Erneuerbare Energien

24.03.2023. Aktuell findet eine intensive Debatte um die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) samt der Einführung der sogenannten 65% Erneuerbaren Energien-Regelung statt.

Hierzu befindet sich ein zwischen BMWK und BMWSB abgestimmter Referentenentwurf in der Ressortabstimmung, der in der nächsten Woche im Bundeskabinett beschlossen werden soll. Dabei sollen weitreichende ordnungsrechtliche Vorgaben beim Austausch von Heizungsanlagen eingeführt werden.

Die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) begleitet und unterstützt seit Jahren mit der Fachexpertise ihrer Mitglieder die Umsetzung der Wärmewende. Die geea begrüßt die Ziele der Bundesregierung hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2045 und auch die Einführung entsprechender Maßnahmen und Programme, es besteht dringender Handlungsbedarf. Aus der breiten praktischen Erfahrung entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist es allerdings wichtig, dass folgende zentrale Punkte in der aktuellen Debatte um das GEG und in den Gesprächen der Bundesregierung Berücksichtigung finden.

1. Ausreichenden zeitlichen Vorlauf gewähren: Bei der Einführung einer solchen ordnungsrechtlichen Vorgabe braucht der Markt Zeit zur Implementierung, denn es bestehen verschiedene marktseitige Herausforderungen. Dies betrifft den notwendigen Hochlauf der zur Erfüllung notwendigen Technologien. Hier sollte die breite Palette der zur Verfügung stehenden, zielerreichenden Optionen genutzt werden, um der Diversität des Gebäudebestands gerecht zu werden. Außerdem muss die Verfügbarkeit der notwendigen Fachkräfte in ausreichender Zahl gewährleistet sein. Diese müssen zudem ausreichend weiterqualifiziert werden, um den veränderten Anforderungen gerecht zu werden. Eine frühzeitige Konkretisierung und zeitlicher Vorlauf bis zur Umsetzung mit entsprechenden ausgestalteten Übergangs- und Einführungsfristen sind daher wichtig.

2. Rechtliche Verzahnung sicherstellen: Für den Gebäudebereich sind aktuell eine Reihe von wichtigen gesetzliche Regelungen geplant. Neben der GEG-Novelle stehen mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung oder der Einführung von Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS), welche aktuell auf europäischer Ebene intensiv verhandelt werden, weitere zentrale Vorhaben auf der politischen Agenda. Es wird höchste Zeit, diese Vorhaben gut aufeinander abzustimmen und sinnvoll miteinander zu verknüpfen. Nur so lässt sich verhindern, dass Widersprüche oder technologische Lock-In-Effekte entstehen und Unsicherheit bei umsetzenden Akteuren und Bürgern aufkommt.

3. Sozialverträgliche Umsetzung garantieren: Eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung ist für die geplanten Maßnahmen unerlässlich. In der aktuell hitzigen öffentlichen Debatte herrscht bei vielen Menschen große Sorgen ob der Bezahlbarkeit. Daher ist eine ausreichende und frühzeitig klar kommunizierte Förderung der geforderten Maßnahmen dringend notwendig. Im Fokus müssen dabei soziale Aspekte stehen, sodass besonders Menschen in den unteren und mittleren Einkommenssegmenten nicht über Gebühr belastet werden. Zusammen mit der Verabschiedung des Gesetzes müssen die Modalitäten dieser Förderung klar sein.

Im Rahmen der zurzeit stattfindenden Diskussionen um die Novellierung des GEG und der Einführung der 65% EE-Regelung erscheint der geea die Berücksichtigung dieser Aspekte als dringend notwendig. Wir gehen davon aus, dass weitere Konkretisierungen mit Blick auf die Praxis noch im parlamentarischen Verfahren erfolgen werden. Nur ein entsprechend koordiniertes und bedachtes Vorgehen kann den Erfolg der Wärmewende in Deutschland garantieren.

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